GL-Konzept der Pfefferackerschule Gelsenkirchen
(Januar 2017)
"Wir lernen gemeinsam
"
Vorwort
Durch die Unterzeichnung der UN – Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet allen Kindern mit Behinderungen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhaben in einem allgemeinen, inklusiven und wohnortnahen Bildungssystems zu ermöglichen.
Entsprechend des Schulgesetzes des Landes NRW hat jedes Kind ein Anrecht auf Förderung an einer allgemeinen Schule. Die Pfefferackerschule ist seit dem Schuljahr 2015/2016 Schule des Gemeinsamen Lernens für die Unterstützungsbedarfe Lernen, Emotionale- Soziale Entwicklung und Sprache. Im Rahmen der Inklusion werden die besonderen Bedürfnisse aller Kinder berücksichtigt und eine gezielte individuelle Förderung angeboten. Die zunehmende Heterogenität lässt ein Lernen der Kinder im Gleichschritt nicht mehr zu, daher ist eine Differenzierung des Unterrichts notwendig, um die Vielfalt aller Kinder zu berücksichtigen. Das Gemeinsame Lernen ist eine Bereicherung für die Schulgemeinschaft, da im gemeinsamen Miteinander jeder seine Stärken und Schwächen zeigen kann und im Schulalltag gelernt wird, damit umzugehen. Inklusion ist ein Prozess, der uns alle zum Umdenken zwingt und längerfristig angelegt ist und umgesetzt werden muss.
Schülerschaft
Die gesamte Schülerschaft ist im Fokus der individuellen Förderung. So werden Kinder mit einer Hochbegabung ebenso gefördert, wie auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Im Sinne des Gemeinsamen Lernens wollen wir miteinander und voneinander lernen. Dazu nutzen wir beispielsweise etablierte und sich etablierende Systeme wie das Patensystem (1./2. Klasse), Streitschlichter (3./4. Klasse) oder Lerntandems (klassenintern oder jahrgangsübergreifend).
Personal/ Arbeit im Team
Momentan befindet sich an der Pfefferackerschule eine Sonderpädagogin mit voller Stelle, die vorrangig zur Prävention in der Schuleingangsphase sowie zur individuellen Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf eingesetzt wird. Die sonderpädagogische Lehrkraft ist ein vollwertiges Mitglied des Kollegiums.
Regelschullehrkraft und Sonderpädagoge planen den Unterricht gemeinsam, bzw. klären Zuständigkeiten über die Planung und Durchführung des Unterrichts und die Besetzung von Fördergruppen.
Kooperation und Kommunikation aller am Unterricht beteiligten Personen sind Voraussetzungen eines gelingenden inklusiven Unterrichts. Dabei setzen wir auch Schüler in der Jahrgangsmischung als Experten ein. Die sonderpädagogische Lehrkraft hat durch ihre fachliche Kompetenz einen besonderen Auftrag bei der Förderung aller Schüler.
Gemeinsame Aufgaben
• Gemeinsame Vorbereitung und Erstellung von differenziertem Unterrichtsmaterial
• Durchführung von Elterngesprächen
• Konfliktbearbeitung im Schulalltag
• Absprachen über Lerninhalte und Ziele des Unterrichts
• Austausch über Entwicklung und Lernstand einzelner Kinder
• Planen von Aktivitäten in der Klasse
Weitere Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte
• Mitarbeit an der Schulentwicklung
• Beratung der Eltern und Kinder, sowie der Grundschullehrkräfte und Erzieher
• Diagnostik, Beobachtung, Beratung
• Individuelle Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
• Sozialtraining, Konzentrationstraining und Gedächtnistraining
Prävention in der Schuleingangsphase
Zusätzlich zum Schulspiel während der Anmeldung, werden die angehenden Schulkinder im Kindergarten besucht und mit den Erzieherinnen ggf. Rücksprache gehalten (sofern die Erziehungsberechtigten die Einwilligung gegeben haben). In der Schuleingangsphase werden die Schülerinnen und Schüler dann zunächst beobachtet und ggf. kommen Diagnoseverfahren zur Anwendung. Die Beratung der Eltern nimmt einen großen Stellenwert ein.
Bei einem Kind mit Förderbedarf wird ein individueller Förderplan durch Klassenlehrerin und Sonderpädagogin erarbeitet und mit den Eltern abgestimmt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen evaluiert.
Das Unterrichtsmaterial wird auf die Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schülern zugeschnitten und kann individuell angepasst werden.
Es finden regelmäßige Förderplan-, Jahrgangs- und Fallkonferenzen statt.
Diagnostik
Neben der zielgerichteten Beobachtung und der Einbeziehung aller Arbeitsergebnisse werden verschiedene bewährte Diagnoseinstrumente verwendet, unter anderem Diagnoseinstrumente der Lehrwerke, Lesetests, Mathetests, Testverfahren zur Feststellung von Teilleistungsschwächen und der Wahrnehmung/Merkfähigkeit. Aus den Ergebnissen dieser Diagnostik entsteht nach der Förderkonferenz der individuelle Förderplan, der mit den Eltern abgestimmt wird.
Elternarbeit
Gespräche mit den Eltern sind ein wichtiger Bereich im Rahmen der individuellen Förderung. Sie finden regelmäßig statt und laufen partnerschaftlich auf Augenhöhe.
Zwei Mal im Jahr werden die Eltern im Rahmen der Elternsprechtage über den aktuellen Leistungsstand informiert. Bei Bedarf können sowohl die Eltern, als auch die Klassenlehrerin weitere Gesprächstermine initiieren.
Nach Absprache können für einzelne Kinder regelmäßige schriftliche Rückmeldungen (wie z.B. Verstärkerpläne) aus der Schule an die Eltern sinnvoll sein.
Die Eltern werden in alle Entscheidungsprozesse einbezogen, die Förderplanung geschieht in enger Absprache zur Abwägung der Möglichkeiten zur häuslichen Förderung.
Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Die Eltern können jederzeit einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Von Seiten der Schule geschieht dies entsprechend §12 AO-SF meist im dritten Schulbesuchsjahr, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. In Fällen von Fremd- und Selbstgefährdung kann das Verfahren auch früher eingeleitet werden, auch ohne Einverständnis der Eltern.
Im Laufe des Verfahrens finden Gespräche mit den Eltern, der Klassenlehrerin und einem externen Sonderpädagogen statt. Die Klassenlehrerin und der Sonderpädagoge verfassen gemeinsam auf Grundlage der Unterrichtsbeobachtungen, der Gespräche und des Elternwunschs, sowie der durchgeführten Diagnostik ein Gutachten mit einem Vorschlag über den Förderort. Die endgültige Entscheidung trifft das Schulamt.
Leistungsbewertung
Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten ein Verbalzeugnis, ab der 3. Klasse auch Noten. Ausgenommen sind Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen und Geistige Entwicklung. Sie erhalten ausschließlich Verbalzeugnisse, in denen die individuelle Lernentwicklung dargestellt wird.
Lernzielkontrollen und Tests werden für Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen und Geistige Entwicklung an die individuellen Lernziele angepasst. Diese werden nicht benotet. Für die Unterstützungsbedarfe Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung entsprechend der Jahrgangsstufe (zielgleiche Förderung).
OGS und VGS
Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können die Angebote der OGS und VGS wahrnehmen. Die Mitarbeiter werden entsprechend informiert, wenn ein Kind präventiv gefördert wird oder sonderpädagogische Unterstützung erhält. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Kollegium und der sonderpädagogischen Lehrkraft im Besonderen statt. Die Mitarbeiter werden über die Ziele der Förderpläne informiert und berücksichtigen diese in ihrer pädagogischen Arbeit.
Hausaufgaben
Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schreiben, wie auch alle anderen Schüler, je nach individuellem Können- in das Schultagbuch und erledigen diese Hausaufgabe entsprechend dem schulinternen Hausaufgabenkonzept.
In Absprache mit den Eltern und ggf. der OGS (Lernbüro) können Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, wie auch alle anderen Schüler, zusätzliche individuelle Hausaufgaben zur Festigung und Wiederholung des Lernstoffs erhalten.
Materialauswahl
Differenziertes Material kann eingesetzt werden, sobald feststeht, dass das Kind anderes Material benötigt, als der größte Teil der Klasse. Die Unterrichtsmaterialien für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und präventiv geförderten Kindern werden von der Klassenlehrerin und der Sonderpädagogin gemeinsam ausgewählt. Hierbei werden die individuellen Lernziele aus dem Förderplan berücksichtigt. Die Kosten hierfür übernimmt im Regelfall die Schule, bei zusätzlichen Übungsmaterialien können die Eltern in Absprache Anschaffungen übernehmen.
Raumplanung
Die sonderpädagogische Unterstützung und präventive Förderung findet vorrangig im Klassenverband statt. Es ist auch möglich, für einzelne Kinder oder Gruppen andere Räume zu nutzen. Dafür eignet sich zum Beispiel der Igelraum (Raum 203). Der Igelraum ist der Arbeitsraum der Sonderpädagogin, hier befindet sich das Material für die sonderpädagogische Förderung.
Fortbildung und Hospitation der Mitarbeiter der Schule
Alle Mitarbeiter der Schule haben die Möglichkeit, Hospitationen an anderen GL- Schulen durchzuführen, oder an Fortbildungen zum Thema Inklusion teilzunehmen. Dies wurde bereits in Anspruch genommen: z.B. Kettelerschule, Bonn, Kooperation mit der GGS Im Brömm, Ringvorlesung der Caritas,etc.
Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, außerschulische Lernorte
In der Regel nehmen Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allen Schulveranstaltungen teil. Das gilt auch für die OGS. Oft ist die Begleitung der Sonderpädagogin oder eines Erziehungsberechtigten/ Bezugsperson eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Vorhaben durchgeführt werden kann.
Bei der Planung einer Maßnahme wird die zusätzliche Begleitung in jedem Fall individuell berücksichtigt und festgelegt. Nur dann kann ein Vorhaben durchgeführt werden.
Steuergruppe Inklusion (StGr I)
Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 trifft sich in regelmäßigen Abständen (alle 4-6 Wochen) die Steuergruppe Inklusion, welche sich aus folgenden Personen zusammensetzt:
Herr Bechtel (Schulleitung), Frau Hahn (Sonderpädagogin), Frau Bosco und Frau Wegholz (Lehrerinnen), Frau Achterwinter und Herr Bergendahl (Elternvertreter) sowie Frau Nösing (VGS) und Frau Warczek (OGS).
In Kooperation mit der Caritas als Träger der OGS nimmt Frau Schumann regelmäßig an unseren Treffen teil und unterstützt und leitet uns so im Inklusionsprozess.
Zu Beginn unserer Treffen haben wir uns vorrangig mit dem „Index für Inklusion“ beschäftigt. Dieser Index beinhaltet eine Vielzahl an Möglichkeiten, konkrete Schritte des Inklusionsprozesses in den Fokus zu nehmen und dient als Hilfsmittel bei der Findung eines inklusiven Leitbildes. Folgende Prioritäten haben wir für unsere Weiterarbeit festgehalten:
- Bessere Willkommenskultur
- Umstrukturierung des Schulalltags
- Offene Türen
- Krisenpläne/einheitliches Konfliktmanagement
- Engere Kooperation mit den KiTas (Übergang KiTa-Schule).
Bei einem ersten gemeinsamen Infoabend unter Leitung von Frau Schumann und einem Vortrag von Herrn Südholt (Schulamtsdirektor) wurden die Eltern über die Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Chancen und „Stolpersteine“ auf dem Weg zur Inklusion informiert. Dieser Abend endete mit einem konstruktiven Austausch, der einige Fragen und Bedenken ausräumen konnte. Ein nächster Abend zum Konkretisieren von Visionen und Umsetzungsmöglichkeiten in Bezug auf die inklusive Schulentwicklung ist Anfang des nächsten Schuljahres geplant.
Um die Planung der oben genannten Prioritäten zu intensivieren, hat die Steuergruppe bereits u.a. an sogenannten „Vorreiterschulen“ hospitiert und konnte mit neuen Erkenntnissen den eigenen Prozess stetig anpassen und optimieren.
Außerdem ist für das kommende Schuljahr eine Projektwoche mit dem Thema „Eine Schule für alle“ vorgesehen, um alle SchülerInnen beim Inklusionsprozess mit einzubeziehen und sie für die Vielfalt zu sensibilisieren.
Eine weitere zukünftige Aufgabe der Steuergruppe besteht in der Ausarbeitung eines umfassenden GL (Gemeinsames Lernen)- Konzepts für unsere Schule.
Sitzungen und Inhalte
(L= Lehrer, E= Eltern, V= VGS, O= OGS, C= Caritas)
24.04.2015
L Gründungssitzung
Vorbereitung auf das GL und aus aktuellen Anlässen (SuS)
Als Schulentwicklungsgremium
18.05.2015 SchuKo SchulA gibt Pfefferackerschule als Schule GL in Buer ab dem neuen Schuljahr bekannt
SchuKo beauftragt StGr I und benennt Vertreter/ -innen aus der Elternschaft
29.09.2015
LE Definition des Gremiums
Grundlagen Inklusionsprozesse für uns (Wittrock: 3-Säulen):
Kartenabfrage „Wissensmanagement“, „Krisenmanagement“ und „Willkommenskultur“
Angebot Inklusive Schule im Bistum Essen
09.11.2015
L Strukturierung der Themen unter QA-Punkten
11.02.2016
LEVOC Visionen Jahr 2025
Ziele bis Februar 2017:
- Aktionsplan
- Partizipation: keine Fragebögen, sondern Elternabend, 4-Stufen-Haus mit Schülern
- Alarm-Absprachen, Helfersystem (ohne Einbezug SL)
- Willkommenskultur
03.03.2016
LEVO Begrüßung Frau Hahn
Abgleich bisherige Arbeit
Vorbereitung Elternabend GL
Krisenplan
KiTas
Willkommenskultur (Paten, Tag der Offenen Tür, Begrüßungsmappe, inklusive SchulO)
Auflösung der Stundentaktung
07.04.2016
LEVOC Auswertung der Fragen aus der Elternschaft und weitere Vorbereitung des Elternabends
Kooperationen mit anderen Schulen
Kommunikationswege
13.04.2016 Elternabend GL:
Moderation Frau Schumann
Beitrag Herr Südholt
TO:
- Präsentation Gelsenkirchener Weg (Hr. Südholt)
- Vorstellung der StGr Inkl
- Elternfragen
- Ausblick
17.04.2016
LEVO Nachbetrachtung Elternabend
Weitere Angebote für Elternabende und Experten
Mai 2016 Elternabend „Gelingendes Lernen“ (Schebaum-Stein)
03.05.2016
LEVO - Konsens: Prozess jahrgangsübergreifende SEP weiter denken -> Hospitation der StGr an Beispielschulen
- Transparenz ins Kollegium
- Beitrag Festschrift
30.05.2016
SchulPfleg Bericht der StGr
Juni 2016 Hospitation der StGr an der Ketteler-Schule in Bonn
12.09.2016
LEVO - Nachbetrachtung Hospitation
- Abgleich Ziele-Ist
- Möglichkeiten der Jahrgangsmischung
- Absprache: Hälfte Sitzung für Jahrgangsmischung, Hälfte aktuelle Themen
04.10.2016
LEVO - Entwurf Schulvertrag
- Überarbeitung SchulO
- „Motto der Monats“
08.12.2016
LO - Abgleich
- Schulvertrag fertig gestellt und Schulordnung
19.01.2017 - GL-Konzept
- Ist-Stand und Bericht StGr
01.02.2017 - Zusammenfügen und Diskussion des GL-Konzepts
Bisherige Anstöße für die Schulentwicklung:
Etablierung der StGr I als Bestandteil der Schulentwicklung
Krisenmanagement – Absprachen im Team, Verhaltensmaßnahmen
Offene Türen
Jeder ist für jeden da
WhatsApp-Kollegiumsgruppe für Notfälle
Entwicklung eines gelebten GL-Konzeptes
Beteiligung aller am Schulleben Beteiligter (Partizipation ausbauen)
Fortbildungen
Einheitliches Konsequenzsystem in den Klassen und Betreuungen
Überarbeitung der Schulordnung und Entwicklung des Schulvertrags anhand unseres Leitbildes
Elterninformationen, insbesondere durch Gesprächs- und Informationsabende
Stärkung einer Willkommenskultur ( 1. Tag der Offenen Tür, KiTas)
Gewinnung von Fachpersonal und Unterstützungssystemen und deren Einsatz
Motto des Monats und Assembley, bisher nur teilweise
Ausblick:
Weitere ElternFoBi
Übergänge und die Arbeit mit den Institutionen strukturieren
Assembleys regelmäßig
Parlament SuS
Jahrgangsmischung
Formen der Leistungsbewertung und Zeugnisse